- Wenn Ihre Versicherung psychotherapeutische Behandlungen aus Ihrem Tarif nicht ausgeschlossen hat, zählt der Erstkontakt zu den sogenannten probatorischen Sitzungen und wird in der Regel von Ihrer Versicherung übernommen. Um sicher zu gehen, sollten Sie idealerweise jedoch bereits vor dem Erstkontakt mit Ihrer Versicherung klären, ob die Kosten für probatorische Sitzungen und eine ambulante Psychotherapie übernommen werden.
- Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Sie.
- In allen anderen Fällen richten sich die Kosten für ein Erstgespräch nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und liegen derzeit bei 153 € für ein Gespräch von 50 Minuten Dauer.
Wie viel wird mich ein Erstgespräch kosten?
- Wo kann ich mich über meinen Psychotherapeuten beschweren?
- Wie schnell kann ich mit positiven Veränderungen rechnen?