- Der wichtigste Punkt ist sicherlich die notwendige Einwilligung durch den Patienten. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Behandlung. Dabei ist es mir besonders wichtig, dass Sie jede therapeutische Intervention für sich verstanden haben.
- Ihr Psychotherapeut ist verpflichtet, Ihnen zu Beginn der Behandlung Informationen über die Indikation, die Art der Behandlung, einen groben Therapieplan, mögliche Behandlungsalternativen, eventuelle Behandlungsrisiken, Honorarregelungen, die Dauer einzelner Sitzungen, die Häufigkeit der Sitzungen und die voraussichtliche Gesamtdauer der Behandlung zu geben.
- Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung darf Ihr Psychotherapeut keine Informationen an Dritte weitergeben, die ihm von Ihnen beruflich anvertraut worden sind.
- Um die Qualität der Behandlung gegebenenfalls jederzeit nachprüfen zu können, ist jeder Psychotherapeut verpflichtet, Aufzeichnungen über Psychodiagnostik und psychotherapeutische Maßnahmen zu erstellen. Diese müssen mit grundlegenden Befunden, Datum und konkreten therapeutischen Maßnahmen festgehalten werden. In der Regel haben Sie das Recht, Einsicht in diese Dokumentation zu verlangen. Ausnahmen entstehen dann, wenn Ihr Therapeut der Meinung ist, dass Ihre Gesundheit dadurch erheblich gefährdet sein könnte. In diesem Fall kann die Akteneinsicht verweigert werden.
- Psychotherapeuten haben eine Pflicht zur Sorgfalt. Sie dürfen die therapeutische Vertrauensbeziehung nicht zur Befriedigung eigener Interessen, Wünsche und Bedürfnisse nutzen. Jeder private Kontakt ist mindestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Therapieende zu Ihrem Schutz nicht erlaubt.
Welche berufsrechtlichen Grundsätze gibt es, an die sich Psychotherapeuten halten müssen?
- Welches Psychotherapieverfahren wende ich als Ihre Psychotherapeutin an?
- Wo kann ich mich über meinen Psychotherapeuten beschweren?