Ein Psychologischer Psychotherapeut hat zunächst erfolgreich ein Studium der Diplom-Psychologie bzw. einen Master-Abschluss in Psychologie absolviert. Im Anschluss erfolgt eine den Fachärzten äquivalente Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Der Abschluss bzw. Titel „Psychotherapeut“ dieser noch relativ jungen Ausbildungsrichtung ist seit 1999 gesetzlich geschützt. Mit dem Abschluss der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten erwirbt man die Erlaubnis, einen Heilberuf auszuüben, die sogenannte Approbation. Ausschließlich Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verfügen über eine Approbation. Sie können sich bei diesen Berufsgruppen also sicher sein, dass sie eine qualitativ hochwertige Ausbildung durchlaufen haben und über die entsprechenden Voraussetzungen für eine Behandlung psychischer Erkrankungen verfügen.
Welche Ausbildung hat ein Psychologischer Psychotherapeut durchlaufen?
- Worin unterscheiden sich tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und kognitive Verhaltenstherapie?
- Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie?