- Psychologen haben Diplom-Psychologie studiert, Psychiater haben ein Medizin-Studium absolviert.
- Psychotherapeuten haben eine zusätzliche Ausbildung durchlaufen, ähnlich wie Ärzte, die sich nach dem Studium in einer speziellen Fachrichtung wie Orthopädie, Chirurgie, Gynäkologie etc. zum Facharzt ausbilden lassen.
- Der Titel Psychotherapeut ist gesetzlich geschützt. Nur Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Ärztliche Psychotherapeuten erfüllen durch ihre Ausbildung die Voraussetzungen, diesen Titel führen zu dürfen. Alle drei Berufsgruppen haben mit ihrem Abschluss eine Approbation erhalten.
- Heilpraktiker für Psychotherapie erfüllen die Voraussetzungen hingegen nicht. Sie haben keine Approbation erworben und unterliegen weder einer gesetzlich festgelegten Berufsausbildung, noch gibt es für sie eine berufsrechtliche Aufsicht. Private und gesetzliche Krankenkassen kommen für die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei Heilpraktikern nicht auf. Meistens verwenden Heilpraktiker die Bezeichnung „Heilpraxis für Psychotherapie“.