- Private Krankenversicherungen/Beihilfe: Die Psychotherapie wird bei Ihrer Krankenversicherung beantragt. Dazu bitte ich Sie, bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. der zuständigen Beihilfestelle die für eine ambulante Psychotherapie erforderlichen Formulare anzufordern und zu einer der ersten Therapiesitzungen mitzubringen. Bitte erkundigen Sie sich auch nach dem in Ihrem Tarif vorgesehenen Umfang ambulanter Psychotherapie, da dieser erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich sein kann. Je nach Anforderung Ihrer Versicherung wird dann zusammen mit den genannten Formularen ein entsprechender, vom mir verfasster und anonymisierter Antrag an einen auswärtigen Gutachter gesandt, der von Ihrer Krankenversicherung bestimmt wird. Um etwaige körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung auszuschließen, ist eine Untersuchung beim Hausarzt bzw. Psychiater Bestandteil des Beantragungsverfahrens.
- Gesetzliche Krankenkassen: Da ich über eine sogenannte Kassenzulassung verfüge, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für bis zu drei Sprechstunden und weitere 4 probatorische Sitzungen je á 50 Minuten automatisch. Nach Erstellung eines ausführlichen Antrags und Genehmigung durch Ihre Krankenkasse werden auch die weiteren Kosten übernommen.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie?
- Welche Ausbildung hat ein Psychologischer Psychotherapeut durchlaufen?
- Kann ich mich nur mit bestimmten Problemen an einen Psychotherapeuten wenden?