Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch, auf dem Anrufbeantworter oder per E-Mail ab. Bei der Berechnung der Frist von 48 Stunden werden Samstag, Sonn- und Feiertage nicht mit eingerechnet. Ein Termin z.B. am Montag um 15Uhr muss also bis Donnerstag um 15Uhr abgesagt werden, damit kein Ausfallhonorar anfällt und Ihnen so keine Kosten entstehen. Psychotherapeutische Praxen funktionieren als Bestellpraxen und vergeben Ihre Termine langfristig. Sagen Sie zu spät oder gar nicht ab, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 € an.
Selbstverständlich ist es das Ziel einer Psychotherapie, dass es Ihnen nach der Behandlung besser geht und Sie in schwierigen Situationen eigene Bewältigungsmechanismen zur Verfügung haben. In der Regel merken Sie bereits in den ersten 5-10 Sitzungen, ob Ihnen die Behandlung etwas bringt. Ausschlaggebend ist sicherlich auch, ob Sie sich bei der Person des Psychotherapeuten wohl fühlen. Vorübergehend kann es Ihnen durch die Auseinandersetzung mit belastenden Themen auch einmal schlechter gehen. Das ist ganz normal und – bildlich gesprochen – auch manchmal notwendig: Denn meist erklimmt man nur dann eine neue, höhere Bergspitze, wenn man ein Tal durchquert. Nichtsdestotrotz sollten Sie mich frühzeitig ansprechen, wenn Sie das Gefühl haben, es gehe Ihnen durch die Psychotherapie schlechter.
Die für mich zuständige Behörde ist die Psychotherapeutenkammer Bayern. Sollten Sie den Eindruck haben, dass ich meine Berufspflichten verletzt habe, können Sie sich jederzeit an diese Stelle wenden. Die Kammer ist verpflichtet, jede einzelne Beschwerde zu prüfen.
Ich bin in dem Verfahren der kognitiven Verhaltenstherapie ausgebildet. Da ich in meiner Ausbildung allerdings verschiedene Verfahren (ressourcenorientierte, emotionsfokussierte, hypnotherapeutische sowie gestalttherapeutische Verfahren etc.) kennen gelernt habe, finden auch Elemente aus anderen Therapieverfahren Anwendung, falls dies Ihre individuelle Situation erforderlich macht.
Approbierte Psychotherapeuten sind in der Behandlung aller psychischen Störungen ausgebildet, so dass Sie sich mit allen psychischen Problemen an sie wenden können. Von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden in der Regel die Kosten für eine kognitive Verhaltenstherapie, eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie eine analytische Psychotherapie übernommen. Andere Psychotherapieverfahren wie z.B. die systemische Therapie, die Gestalttherapie oder die Gesprächstherapie werden hingegen von den Krankenkassen nicht bezahlt.
Ein Psychologischer Psychotherapeut hat zunächst erfolgreich ein Studium der Diplom-Psychologie bzw. einen Master-Abschluss in Psychologie absolviert. Im Anschluss erfolgt eine den Fachärzten äquivalente Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Der Abschluss bzw. Titel „Psychotherapeut“ dieser noch relativ jungen Ausbildungsrichtung ist seit 1999 gesetzlich geschützt. Mit dem Abschluss der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten erwirbt man die Erlaubnis, einen Heilberuf auszuüben, die sogenannte Approbation. Ausschließlich Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verfügen über eine Approbation. Sie können sich bei diesen Berufsgruppen also sicher sein, dass sie eine qualitativ hochwertige Ausbildung durchlaufen haben und über die entsprechenden Voraussetzungen für eine Behandlung psychischer Erkrankungen verfügen.