Muss ich für eine Therapiestunde, die ich nicht wahrnehmen kann, bezahlen?

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch, auf dem Anrufbeantworter oder per E-Mail ab. Bei der Berechnung der Frist von 48 Stunden werden Samstag, Sonn- und Feiertage nicht mit eingerechnet. Ein Termin z.B. am Montag um 15Uhr muss also bis Donnerstag um 15Uhr abgesagt werden, damit kein Ausfallhonorar anfällt und Ihnen so keine Kosten entstehen. Psychotherapeutische Praxen funktionieren als Bestellpraxen und vergeben Ihre Termine langfristig. Sagen Sie zu spät oder gar nicht ab, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 € an.