Die für mich zuständige Behörde ist die Psychotherapeutenkammer Bayern. Sollten Sie den Eindruck haben, dass ich meine Berufspflichten verletzt habe, können Sie sich jederzeit an diese Stelle wenden. Die Kammer ist verpflichtet, jede einzelne Beschwerde zu prüfen.
Wo kann ich mich über meinen Psychotherapeuten beschweren?
- Welche berufsrechtlichen Grundsätze gibt es, an die sich Psychotherapeuten halten müssen?
- Wie viel wird mich ein Erstgespräch kosten?